Arbeits
recht

Im Arbeitsrecht vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre betrieblichen Interessenvertretungen (Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen). Unser Anliegen ist es, konsequent Ihre Interessen gegenüber den jeweiligen Arbeitgebern durchzusetzen.

Wir vertreten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer umfassend in allen Fragen. Dazu zählen unter anderem:

  • Kündigungsrecht,
  • Fragen rund um Abmahnungen,
  • arbeitsgeberseitiges Direktionsrecht, insb. Versetzungen und Arbeitszeit,
  • Vergütungsfragen,
  • behinderungsgerechte Beschäftigung,
  • Fragen rund um die Themen Mutterschutz und Elternzeit,
  • Fragen, die sich aus betrieblicher Insolvenz ergeben,
  • betrieblicher Umweltschutz
  • Tarifrecht.

Als betriebliche Interessenvertretung vertreten wir Sie in den Bereichen:

  • Gestaltung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretungen im Betrieb,
  • Betriebsvereinbarungen,
  • Beschlussverfahren,
  • bei Interessenausgleich- oder Sozialplanverhandlungen,
  • Umstrukturierungen in der Insolvenz,
  • Betriebsänderung und Einigungsstellenverhandlung.

Im Arbeitsrecht vertreten Sie:

 

Sozial
recht

Im Bereich des Sozialrechts vertreten wir Ihre Interessen als Versicherte

gegenüber der Rentenversicherung bei Erwerbsminderung,

gegenüber der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall oder

gegenüber der Pflegekasse wegen der Feststellung eines Pflegegrades.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

  • Verfahren um den Grad der Schwerbehinderung,
  • Ansprüche nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Betriebskrankheit,
  • Rentenrecht (Altersrente, Erwerbsminderungsrente),
  • Krankengeld, Kinderkrankengeld,
  • Mutterschaftsgeld,
  • Opferentschädigungsrecht,
  • Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder
  • Ansprüche auf Grundsicherung als Arbeitssuchende

Im Sozialrecht vertreten Sie:

familien recht

Im Familienrecht vertritt unser Büro Frauen und Kinder.

Die Gleichstellung von Frauen ist in vielen Bereichen nicht erreicht. Frauen sind häufig neben Familienarbeit und Kindererziehung im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit erwerbstätig. Eine Trennung führt so oft zu finanzieller Unsicherheit und Sorge um die Zukunft.

Der Unterhaltsregelung gilt daher bei einer Trennung das erste Augenmerk.

Unser Büro berät und vertritt Sie darüberhinaus in allen weiteren Trennungsfragen

  • um das Sorgerecht,
  • den Umgang,
  • die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses,
  • Vermögensfragen,
  • die Hausratsteilung sowie
  • die Vorbereitung und Durchführung des Ehescheidungsverfahrens.

Auch Scheidungsfolgenvereinbarungen gehören zu unserem Beratungsalltag. Ziel sollte stets sein, für den Fall der Scheidung Rechtssicherheit und Klarheit für die Zukunft zu schaffen und den Beteiligten weitere Auseinandersetzungen zu ersparen.

Eheverträge oder Verträge zwischen Partnern und Partnerinnen nichtehelicher Lebensgemeinschaften schaffen hierfür auch vor Eingehung einer Partnerschaft oder währenddessen eine stabile Grundlage.

Im Familienrecht vertritt Sie:

 

migrations
recht

Im Bereich des Asylrechts vertreten wir in erster Linie kurdische Geflüchtete aus der Türkei. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet ermöglicht eine umfassende Beratung. Wir begleiten Sie von Beginn des Asylverfahrens an und können Sie insbesondere auch durch unsere persönliche Anwesenheit bei der Anhörung des Bundesamtes unterstützen.

Mit unserem Einsatz für die Rechte der Familienangehörigen politisch Verfolgter waren wir beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich (Urteil vom 02.07.1985 – 9 C 35.84) und bereiteten so die spätere gesetzliche Anerkennung von Ehegatten und Kindern von politischen Flüchtlingen vor. Auch beim Bundesverfassungsgericht konnten wir richtungsweisende Klärung zu Fragen der politischen Verfolgung erzielen.
 

Sollten Sie bereits eine negative Entscheidung vom Bundesamt erhalten haben, reichen wir für Sie nach Überprüfung und Beratung Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht ein.

Im Bereich des Ausländerrechts beraten wir Sie zu allen relevanten Themen, wie etwa:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln,
  • Familienzusammenführung,
  • Einbürgerung
 

Im Ausländer- und Asylrecht vertritt Sie:

 

straf recht

Wir beraten und vertreten Sie in Ihren strafrechtlichen Angelegenheiten.

In erster Linie engagieren wir uns in diesem Bereich, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis / der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses Beratungs- und Vertretungsbedarf haben.

Bitte melden Sie sich auf jeden Fall, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten.

Auch wenn Sie als Geschädigte oder Verletzte Beratung oder Vertretung benötigen, können Sie sich an uns wenden.

Im Strafrecht vertritt Sie: